Förderverein der Landjugend Schleswig-Holstein e.V.

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Tel. 04331 / 14 94 20
Fax. 04331 / 12 22 16
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Schleswig-Holstein

 

Förderverein der Landjugend Schleswig-Holstein - Jetzt Mitglied werden!

Die Förderrichtlinien könnt Ihr hier als PDF-Datei herunterladen.
Das Antragsformular findet Ihr auf unserer Download-Seite.

Richtlinien zur Förderung von Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen der Jugendarbeit im ländlichen Raum

Allgemeine Grundsätze und Förderungsmöglichkeiten

Die Aufgabe des Fördervereins ist die Förderung der Arbeit der Landjugend in Schleswig-Holstein. Dies wird verwirklicht durch die Förderung von

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Seminaren, Fahrten und Veranstaltungen,

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besonderem ehrenamtlichen Engagement,

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Aus-, Fort- und Weiterbildung von JugendgruppenleiterInnen,

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besonderen Initiativen und Projekten der Jugendarbeit.

Die Förderung durch den Förderverein sollte nachrangig erfolgen, d.h. vor Antragsstellung sind erst Zuschussmöglichkeiten durch Sponsoren, Gemeinde, Kreis oder höhere Ebenen zu prüfen und ggfs. in Anspruch zu nehmen.

 

Antragssteller / Zuwendungsempfänger

Fördermittel können der Landjugendverband Schleswig-Holstein e.V. und seine Untergliederungen (Kreisverbände, Landjugendgruppen) beantragen.

 

Beispiele für Förderungen:

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Gründung einer Landjugendgruppe

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Veranstaltungen oder Aktionen zur Mitgliedergewinnung

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Fahrten mit Bildungscharakter, Internationale Jugendbegegnungen

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Seminare, Vorständetreffen /-fahrten

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Bau, Ausbau oder Renovierung des Landjugendraums

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u.v.m.

 

Nicht gefördert werden

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Maßnahmen oder Investitionen, die in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Feste, Bälle u.ä.) stehen.

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Urlaubsreisen, „Fun-Touren“ oder Fahrten, bei denen nicht die Bildungs- oder Jugendarbeit im Vordergrund steht.

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Maßnahmen, die bereits durch den Landjugendverband Schleswig-Holstein finanziell unterstützt werden.

 

Einreichung von Anträgen

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind auf den offiziellen Antragsformularen des Fördervereins mit Angabe aller geforderten Daten einzureichen. Die Anträge sollten 2 Wochen vor der Maßnahme, spätestens jedoch 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme beim Förderverein vorliegen.

 

Förderung

Die Beschlussfassung über eingegangene Anträge erfolgt durch den Vorstand des Fördervereins. Vorstandssitzungen finden in der Regel viermal jährlich statt. Ablehnungen müssen nicht begründet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Eine Förderung wird maximal bis zu 80 Prozent der abrechnungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme gewährt. Die Förderungshöhe je Antrag wird nach Haushaltslage durch den Vorstand beschlossen. Sollten die tatsächlichen Gesamtkosten im Verwendungsnachweis geringer ausfallen, so wird die Förderung ebenfalls anteilig verringert.

 

Eilantrag auf Förderung

Sollte eine Maßnahme ohne Kenntnis einer möglichen Förderungshöhe nicht stattfinden können, so kann ein Eilantrag eingereicht werden. Hierfür ist das entsprechend Feld auf dem Antrag anzukreuzen. Der Vorstand führt dann kurzfristig eine Entscheidung herbei. Sollte dies nicht gelingen, lässt sich daraus für den Antragssteller kein Anspruch auf Förderung ableiten.

 

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Maßnahme ist innerhalb von 8 Wochen, spätestens jedoch zum 31.12. des Jahres, ein Verwendungsnachweis beim Förderverein einzureichen.

Sollte der Verwendungsnachweis aufgrund der Eigenart der Maßnahme (z.B. Weihnachtsaktionen) nicht bis zum 31.12. des Jahres eingereicht werden können, so ist der Förderverein rechtzeitig darüber zu informieren und der Verwendungsnachweis bis zum 31.1. des Folgejahres einzureichen.

Neben der Angabe aller Einnahmen und Ausgaben muss folgendes beigefügt werden:

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Sachlicher Bericht / Fotos (als Ausdruck und sofern möglich als Datei)

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Programm

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TeilnehmerInnenliste

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Quittierte Originalbelege über die Ausgaben

Der Förderverein ist berechtigt, in seinem Jahresbericht oder in anderen Veröffentlichungen über Fördermaßnahmen zu berichten. Das vom Zuwendungsempfänger mit dem Verwendungsnachweis eingereichte Text- und Bildmaterial kann dabei unentgeltlich genutzt werden.

 

Auszahlung von Fördermitteln

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Bei Einsendung unvollständiger Unterlagen erfolgt keine Auszahlung.

Die Auszahlung erfolgt auf das Konto des Antragsstellers. Eine Überweisung auf Konten von Privatpersonen kann nicht erfolgen.

 

Pflichten des Zuwendungsempfängers

Bei Veröffentlichungen zu den geförderten Maßnahmen soll auf den Förderverein hingewiesen. Dieses kann sowohl durch Texterwähnungen („mit Unterstützung des Fördervereins der Landjugend Schleswig-Holstein“) als auch durch Darstellung des Logos des Fördervereins erfolgen. Bei Veröffentlichungen im Internet  sollte ein Link zur Homepage des Fördervereins angegeben werden.

 

Formulare / Dateien / Logos

Alle Formulare, Dateien und Logos sind auf der Homepage des Fördervereins unter www.landjugend-foerderverein.de herunterladbar. Alternativ können Sie auch von der Geschäftsstelle des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein in Rendsburg angefordert werden.

 

Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 24.11.2004 in Rade. Gültig ab 25.11.2004.

Die Förderrichtlinien könnt Ihr hier als PDF-Datei herunterladen.
Das Antragsformular findet Ihr auf unserer Download-Seite.

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